Patentanmeldung
Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.
Erfinderportal · Von der Idee zum Patent
Orientierung für Erfinderinnen, Erfinder, Gründer und Entwicklungsteams.
Eine gute Idee ist der Anfang – der Weg zum Patent hat viele Stationen: Recherche, Geheimhaltung, Anmeldung, Kosten, Prototyp und Verwertung. Dieses Portal der Meitinger Patentanwalts GmbH begleitet Erfinderinnen und Erfinder durch die wichtigsten Schritte und hilft, typische Fehler zu vermeiden.
Erfindung besprechenVon der ersten Idee bis zur Durchsetzung: Wir begleiten Sie durch alle Phasen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.
Eine starke Marke verdient professionellen Schutz. Wir unterstützen bei der Prüfung, Anmeldung und strategischen Absicherung von Marken.
Gestaltungen, Produktformen und ästhetische Merkmale können durch Designs geschützt werden. Wir begleiten die Anmeldung und beraten zur passenden Schutzstrategie.
Schutzrechte müssen nicht nur angemeldet, sondern manchmal auch verteidigt oder angegriffen werden. Wir unterstützen bei Einspruchs-, Beschwerde- und Verteidigungsverfahren.
Vor einer Markteinführung lohnt sich der Blick auf bestehende Schutzrechte Dritter. Wir unterstützen bei Recherchen und der Einschätzung von Freedom-to-Operate-Fragen.
Erfindungen von Mitarbeitenden werfen besondere rechtliche Fragen auf. Wir beraten Unternehmen zu Meldung, Inanspruchnahme und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.
Die wichtigsten Stationen auf dem Weg vom ersten Einfall zum geschützten und verwertbaren Recht.
Wann eine Idee schutzfähig ist, wie man sie strukturiert und welche Unterlagen für eine Anmeldung nötig sind.
Warum sich ein Blick auf den Stand der Technik lohnt und wie eine Recherche Enttäuschungen und Kosten erspart.
Wie man über eine Erfindung spricht, ohne die Neuheit zu gefährden – mit NDA und dem richtigen Zeitpunkt.
Womit man rechnen sollte und welche Fördermöglichkeiten Erfinder und Gründer kennen sollten.
Wie man eine Erfindung vom Prototyp zur Verwertung bringt – durch eigene Nutzung, Lizenzierung oder Verkauf.
Zu frühe Veröffentlichung, fehlende Verträge, unklare Rechte: die häufigsten Stolpersteine – und wie man sie umgeht.
Warum eine Erfindung vor der Anmeldung nirgends öffentlich bekannt sein darf: Dr. Thomas Meitinger erklärt das absolute Neuheitskriterium des Patentrechts.
Ob privater Erfinder, Entwicklungsingenieurin, kleines Unternehmen oder Ausgründung: Der Weg zum Schutzrecht wirft immer wieder dieselben Fragen auf. Dieses Portal bündelt Orientierungswissen – verständlich, praxisnah und unabhängig von der Größe des Vorhabens.
Für die individuelle Beratung – von der ersten Einschätzung bis zur Anmeldung – steht die Meitinger Patentanwalts GmbH zur Verfügung. Das Portal versteht sich als eigenständiges Informationsangebot, nicht als reine Werbung.
Sie schildern Ihr Anliegen – kurz, unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Wir klären, ob ein Patent, eine Marke, ein Design oder eine andere Schutzrechtsstrategie sinnvoll ist.
Anschließend entwickeln wir eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Vorgehensweise.
Wir begleiten die Umsetzung – von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Rechte.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH berät im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht. Sie unterstützt technische Unternehmen, Erfinder und Gründer bei der Entwicklung, Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten.
Mehr über die Kanzlei erfahrenIngenieurwissen, juristische Expertise und richterliche Erfahrung – gebündelt für Ihr Schutzrechtsanliegen.

Patentanwalt, Gründer der Kanzlei
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., zweifacher LL.M., zweifacher MBA. Vereint Ingenieurwissen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Qualifikation und veröffentlicht regelmäßig zum gewerblichen Rechtsschutz.

Berater, ehem. Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht
Bringt seine langjährige Innenperspektive auf patentgerichtliche Verfahren direkt in die Mandatsarbeit ein.

Patentanwaltsfachangestellte
Zuständig für Kanzleiverwaltung und Verfahrensbetreuung und erste Ansprechpartnerin für organisatorische Anliegen der Mandanten.
Vier Titel von Dr. Thomas Meitinger – geschrieben für alle, die eigene Ideen schützen wollen.




Zunächst sollte die Idee vertraulich behandelt und der Stand der Technik gesichtet werden. Erst dann lässt sich einschätzen, ob und wie sich die Idee schützen lässt. Wichtig: vor jeder Veröffentlichung prüfen.
Weil nur Neues patentierbar ist. Eine Recherche zeigt, ob es die Lösung bereits gibt, und hilft, Aufwand und Kosten für aussichtslose Anmeldungen zu vermeiden.
Nur mit Vorsicht. Eine öffentliche Offenbarung – auch ein Vortrag oder eine Messe – kann die Neuheit zerstören. Vor Gesprächen empfiehlt sich eine Geheimhaltungsvereinbarung oder eine bereits eingereichte Anmeldung.
Das Gebrauchsmuster ist schnell und ohne Prüfung eingetragen, aber kürzer und ohne Verfahrensschutz. Das Patent ist umfassender und geprüft. Oft ist eine Kombination sinnvoll.
Möglich sind eigene Nutzung, Lizenzierung oder Verkauf. Voraussetzung ist in der Regel ein belastbares Schutzrecht, das die Erfindung absichert und verhandelbar macht.
Zu frühe Veröffentlichung, fehlende Geheimhaltung, unklare Rechte bei Kooperationen und der Verzicht auf eine Recherche. Diese Fehler lassen sich mit etwas Vorbereitung vermeiden.
Besprechen Sie Ihre Idee vertraulich mit der Meitinger Patentanwalts GmbH.
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